Beschwerden

Nach einer Kopf- oder Nackenverletzung kommt es normalerweise zu etwas Kopfweh, das mit vegetativen Symptomen (Schwindel, Schwitzen, kalte Hände und Füsse) und einer Beeinträchtigung der höheren kognitiven Hirnleistungen (Gedächtnis, Ausdauer, Konzentration, Stimmung) einhergehen kann. Dies sollte aber nicht länger als ein halbes Jahr dauern. Hingegen ist der Patient während seiner Erholungzeit sehr empfindlich gegenüber unglücklichen Vorkommnissen (Probleme am Arbeitsplatz, mit der Versicherung usw.), so dass es zu neurotischen oder sonstwie schlechten Verläufen kommen kann.

Die Intensität der Beschwerden hängt auch stark von der Persönlichkeit des Betroffen vor seinem Unfall ab. Manche Leute lassen sich ihren Kopf zerschlagen und haben nie Beschwerden (Fragen Sie einmal Henry Maske!). Andere werden nur einmal in ihrem Auto von hinten leicht "geküsst" und werden invalid. Der Verlauf kann nie vorhergesehen werden.

Wenn ein Mensch eine wirklich schwere Hirnverletzung erleidet, bekommt er eher keine Kopfschmerzen davon. Er kann sie sogar verlieren, wenn er vorher unter solchen gelitten hat.

Als Regel gilt: Je schlimmer eine Hirnverletzung, desto leichter die davon resultierenden Kopfschmerzen.

 

Untersuchungsbefunde

Abhängig von Lokalisation und Schweregrad der Hirnverletzung findet man ganz verschiedene pathologische Befunde im Neurostatus, aber die Beschwerden der Patienten sind immer die gleichen: Sie klagen über eine enorme Ermüdbarkeit und Schwäche, eine erschwerte Konzentrationsfähigkeit, verminderte Ausdauer, veränderte (oft depressive oder aggressive) Stimmungslage und interessanterweise auch über eine Alkoholunverträglichkeit. Meistens finden sich schmerzhafte Muskelveränderungen in Nacken- und Schulterbereich.

Technische Hilfsuntersuchungen

Je nach Lokalisation und Schweregrad der Hirnverletzung gibt es fokale Veränderungen im EEG. Im Fall von Hirnstammverletzungen können die akustisch evozierten Hirnstammpotentiale pathologisch sein. CT und MRI zeigen pathologische Befunde bei Hirnkontusionen. Neuropsychologische Untersuchungen können Hirnleistungsstörungen aufdecken und beweisen.

 

Therapie

Da posttraumatische Kopfschmerzen als Reaktion auf die allgemein verminderte Hirnleistung mit Ueberforderung des Patienten aufgefasst werden können , sind vor allem allgemeine Verhaltensmassnahmen zu treffen. Der Patient soll genügend Ruhe haben, soll nicht durch seine Arbeit gestresst werden (obwohl er diese möglichst schnell wieder aufnehmen sollte). In mancher Beziehung ähneln die posttraumatischen Kopfschmerzen dem Spannungskopfweh, so dass ähnliche Behandlungspinzipien gelten.

Wenn Muskelverspannungen vorherrschen (z.B. nach einer Hirnerschütterung mit einem Schleudertrauma der Halswirbelsäule), soll mit Physiotherapie behandelt werden. Zu Beginn hilft auch ein weicher Stützkragen.

Medikamentös kann eine Dauerbehandlung mit Antidepressiva versucht werden. Beim Vorherrschen von vegetativen Störungen kann Dihydroergotamin oder Cinnarizin oder sogar ein niedrig dosiertes Barbiturat helfen.

Bei erheblichen neuropsychologischen Defiziten soll eine neuropsychologische und ergotherapeutische Behandlung erwogen werden. Im Fall von ungerechtfertigtem Begehren von Versicherungsleistungen müssen die entsprechenden Massnahmen getroffen werden, die aber von Land zu Land verschieden sind.

Obwohl es scheint, dass Rechtshilfe bei der Erledigung eines Unfalls einen Faktor zur Verschlechterung und Verzögerung des Heilungsverlaufes darstellen kann, würde ich mit Blick auf die manchmal haarsträubende Politik mancher Versicherungsgesellschaften nicht auf eine solche verzichten. Solange ich in Zukunft durch die alltägliche Realität nicht eines Besseren belehrt werde, muss ich viel unnötiges Leid der schleppenden und unzureichenden Schadenerledigung durch die Versicherungsbürokratie zuschreiben.


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